Sozialrecht
und Arzthaftungsrecht
Unsere Kanzlei hat sich im Raum Wernigerode/Harz neben den anderen Rechtsgebieten auch auf das Sozialrecht unter Berücksichtigung des Medizinrechts (Arzthaftung) spezialisiert. Die beiden Rechtsgebiete werden dabei von Frau Rechtsanwältin Michaela Kubasiak schwerpunktmäßig bearbeitet.
Das Sozialrecht ist ein breit gefächertes Rechtsgebiet. Es behandelt unter anderem die Themen Arbeitslosengeld, Hartz IV (ALG II), Kranken- und Pflegeversicherungsrecht,das Recht der Rentenversicherung, der Unfallversicherung, das Schwerbehindertenrecht, die Eingliederungshilfe für behinderte Menschen, ebenso wie das Bundesversorgungsgesetz, Kindergeld, BAföG, Unterhaltsvorschuss, Wohngeld u. a.. Das Medizinrecht und die Arzthaftung gehen eng einher mit der Kenntnis der medizinischen- und gesundheitlichen Zusammenhänge, die gerade im Bereicht der Erwerbsminderung oft eine tragende Rolle spielen.
Verfahren vor den Sozialgerichten sind grundsätzlich gerichtskostenfrei. Dies gilt auch für einige sozialrechtliche Verfahren, für die das Verwaltungsgericht zuständig ist. Darüberhinaus besteht die Möglichkeit der Beantragung von Prozesskostenhilfe.
Ihnen wurden Leistungen versagt?
Wir helfen bei Widersprüchen und Klagen gegen diverse Sozialleistungsbehörden, wie die Bundesagentur für Arbeit, die KoBa Jobcenter Landkreis Harz, Ihre Kranken- und Pflegekasse, die Unfallkasse, die Deutsche Rentenversicherung Mitteldeutschland und Deutsche Rentenversicherung Bund, dem Sozialhilfeträger, der Wohngeldstelle etc. Außerdem helfen wir Ihnen, gegen ggf. unrechtmäßige Aufhebungs- und Rückforderungsbescheide vorzugehen.
Bei Fehlbehandlungen im Krankenhaus oder beim Arzt machen wir Schmerzensgeld und Schadenersatzansprüche für Sie geltend.
Wir bearbeiten für Sie:
Die individuelle Betreuung unserer Mandanten liegt uns dabei sehr am Herzen. Unsere Kanzlei steht Ihnen für Fragen gerne beratend zur Seite. Auch besteht die Möglichkeit, Prozesskostenhilfe für Ihre sozial- und medizinrechtlichen Klagen zu beantragen.
Sprechen Sie uns an!
Sie möchten
beantragen?
Bitte downloaden Sie den passenden Antrag und bringen ihn ausgefüllt, unterschrieben und mit folgenden Belegen bereits für den Termin zur Erstberatung mit:
- Einkommensnachweis/Leistungsbescheid KoBa/etc.,
- aktueller Mietvertrag,
- aktueller Kontoauszug (vollständig und ungeschwärzt)
- Nachweis über besondere Ausgaben (z.B. Kreditverträge, Versicherungen etc.)
- 15,00 EUR Selbstbehalt (Bar oder mit EC-Karte)
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