Rechtsanwaltskanzlei
für Arbeitsrecht
in Wernigerode & Harz
Als Rechtsanwaltskanzlei mit dem
Tätigkeits- und Interessenschwerpunkt des Arbeitsrechts
steht Ihnen unser Team in Wernigerode und Harz
vertrauensvoll zur Seite.
Bei dem Ausspruch ungerechtfertigter Kündigungen ist eine schnelle Reaktion wichtig:
Ab dem Tag der Zustellung der Kündigung ist innerhalb von 3 Wochen die Kündigungsschutzklage vor dem örtlich zuständigen Arbeitsgericht zu erheben, § 4 KSchG. Wird die Kündigungsschutzklage nicht binnen dieser Frist erhoben, wird auch die rechtswidrige Kündigung regelmäßig bestandskräftig, § 7 KSchG.
Wir kämpfen hier für Sie
- für den Erhalt Ihres Arbeitsplatzes bzw.
- die Zahlung einer Abfindung für den Verlust des Arbeitsplatzes
und garantieren eine schnelle und fristgerechte Bearbeitung Ihres Anliegens.
Unsere Dienstleistungen im Arbeitsrecht:
Deckenfresko im Gebäude des Amtsgerichts Halberstadt (örtliches Arbeitsgericht)
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