Rechtsanwälte für Arbeitsrecht

in Wernigerode

 

Kündigungsschutzklage

 

 

Wir erheben für Sie Klage vor dem Arbeitsgericht gegen ungerechtfertige Kündigungen und Abmahnungen

 

Lohn / Gehalt

 

 

Durchsetzung Ihrer arbeitsvertraglichen Entgeltansprüche bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses

 

Arbeitsvertrag / Abfindung

 

 

Wir übernehmen die Prüfung Ihres Arbeitsvertrags und die Vehandlung einer Abfindung mit Ihrem Arbeitgeber

 

 

Bei dem Ausspruch ungerechtfertigter Kündigungen ist eine schnelle Reaktion wichtig:

 

Ab dem Tag der Zustellung der Kündigung ist innerhalb von 3 Wochen  die Kündigungsschutzklage vor dem örtlich zuständigen Arbeitsgericht zu erheben, § 4 KSchG. Wird die Kündigungsschutzklage nicht binnen dieser Frist erhoben, wird auch die rechtswidrige Kündigung regelmäßig bestandskräftig, § 7 KSchG.

 

 

Unsere Dienstleistungen im Arbeitsrecht:

 

  • Erhebung der Kündigungsschutzklage (schnelle Terminvergabe!)
  • Vertretung bei rechtswidrigen außerordentlich fristlosen und ordentlichen Kündigungen
  • Lohn- und Gehaltsansprüche
  • Urlaubsabgeltung
  • Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall
  • Feststellung der Nichtigkeit von Abmahnungen
  • Prüfung von Arbeitszeugnissen
  • Gestaltung von Aufhebungsverträgen (Abfindungen, bezahlte Freistellungen, Sprinter-Prämie)
  • Vermeidung einer Sperrfrist für den Bezug von ALG-I
  • Durchsetzung von Altersteilzeit (ggf. auch rückwirkend)
  • Prüfung der Wirksamkeit von Befristungen
  • Anwendung des Mutterschutzgesetzes
  • Ansprüche aus Schwerbehinderung (GdB) und Gleichstellung
  • Prüfung von Arbeitsverträgen und Betriebsordnungen
  • Prüfung von Rückzahlungsvereinbarungen für Zusatzausbildungen
  • Prüfung von Arbeitszeitkonten bei Verrechnung von Minusstunden
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So finden Sie uns:

 

 

Deckenfresko im Gebäude des Amtsgerichts Halberstadt (örtliches Arbeitsgericht)

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