Rechtsanwälte für Arbeitsrecht
in Wernigerode
Bei dem Ausspruch ungerechtfertigter Kündigungen ist eine schnelle Reaktion wichtig:
Ab dem Tag der Zustellung der Kündigung ist innerhalb von 3 Wochen die Kündigungsschutzklage vor dem örtlich zuständigen Arbeitsgericht zu erheben, § 4
KSchG. Wird die Kündigungsschutzklage nicht binnen dieser Frist erhoben, wird auch die rechtswidrige Kündigung regelmäßig
bestandskräftig, § 7 KSchG.
Unsere Dienstleistungen im Arbeitsrecht:
- Erhebung der Kündigungsschutzklage (schnelle Terminvergabe!)
- Vertretung bei rechtswidrigen außerordentlich fristlosen und ordentlichen Kündigungen
- Lohn- und Gehaltsansprüche
- Urlaubsabgeltung
- Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall
- Feststellung der Nichtigkeit von Abmahnungen
- Prüfung von Arbeitszeugnissen
- Gestaltung von Aufhebungsverträgen (Abfindungen, bezahlte Freistellungen, Sprinter-Prämie)
- Vermeidung einer Sperrfrist für den Bezug von ALG-I
- Durchsetzung von Altersteilzeit (ggf. auch rückwirkend)
- Prüfung der Wirksamkeit von Befristungen
- Anwendung des Mutterschutzgesetzes
- Ansprüche aus Schwerbehinderung (GdB) und Gleichstellung
- Prüfung von Arbeitsverträgen und Betriebsordnungen
- Prüfung von Rückzahlungsvereinbarungen für Zusatzausbildungen
- Prüfung von Arbeitszeitkonten bei Verrechnung von Minusstunden
Deckenfresko im Gebäude des Amtsgerichts Halberstadt (örtliches Arbeitsgericht)