Erbrecht und Grundstücksrecht

 

Fachanwaltskanzlei für Erbrecht, Testament & Pflichtteil

Berliner Testament

 

Gestaltung und Beratung für Ihr Berliner Testament bzw. Ihres letzten Willens

 

Pflichtteilsanspruch

 

Geltendmachung bzw. Abwehr von Pflichtteilsansprüchen & Berechnung des Pflichtteils

 

Bestandsverzeichnis

 

Erstellung eines Bestandsverzeichnisses über den Wert des Nachlasses

 

 

 

Unsere erbrechtlichen Dienstleistungen in Wernigerode:

 

  • Gestaltung und Beratung bzgl. Ihres Berliner Testaments 
  • Geltendmachung / Abwehr von Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüchen, §§ 2303, 2325 BGB,
  • Erstellung eines Bestandsverzeichnisses über den Nachlass,

 

  • Unterstützung bei Annahme und Ausschlagung der Erbschaft, 
  • Unterstützung bei der Anfechtung der Annahme der Erbschaft,
  • Unterstützung bei einer familiengerichtlichen Genehmigung zur Ausschlagung der Erbschaft (bei Minderjährigen),
  • Unterstützung bei der Annahme eines Vermächtnisses (bei Minderjährigen), §§ 1629, 1795, 1909, 181 BGB.

 

  • Bearbeitung von Auskunfts- und Wertermittlungsansprüchen, § 2314 BGB,
  • Berechnung und Bearbeitung von Pflichtteilsansprüchen gegen die Beschenkten, § 2329 BGB,
  • Ergänzung des hinterlassenen Erbteils bis zur Höhe des Pflichtteilsanspruchs, § 2326
  • Prüfung erb- und pflichtteilsrechtlicher Ausgleichsansprüche, §§ 2050, 2057 a, 2316 BGB.

 

  • Anforderung von Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden bei den Standesämtern (deutschlandweit),
  • Anforderung von Erbscheinen aus früheren Erbfällen von den Nachlassgerichten, bei denen der Erblasser/die Erblasserin Erbe/Erbin bzw. Mitglied einer Erbengemeinschaft war (deutschlandweit)

 

  • Ermittlung des Nachlasswertes und Vermittlung von Sachverständigen (Verkehrswertgutachten / Bewertung Nachlass)
  • Geltendmachung von Auskunftsansprüchen über den Bestand des Nachlasses gegen Miterben,
  • Geltendmachung von Auskunfts- und Herausgabeansprüchen gegen den Erbschaftsbesitzer, § 2027, 2018 BGB

 

  • Gestaltung des "Letzten Willens" als letztwillige Verfügung (Einzel-TestamentEhegatten-Testament)
  • Beratung zum Abschluss eines Erbvertrages (notarielles Formerfordernis gemäß § 2276 BGB beachten!)
  • Anordnung von Vor- und Nacherbschaft und Anordnung von Vermächtnissen,
  • Widerruf oder die Anfechtung eines ggf. früheren (nicht mehr gewünschten) Testaments,
  • Widerruf von Vollmachten zugunsten anderer Miterben und Sperrung der Konten im Streitfall,
  • Beratung von Gestaltungsmöglichkeiten zum Pflichtteilsverzicht und Erbverzicht,
  • Geltendmachung einer Nutzungsentschädigung an Grundstücken der Erbengemeinschaft, §§ 2038, 745 BGB.

 

  • Gestaltung einer Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung,
  • Widerruf einer Vorsorgevollmacht
  • Unterstützung bei der Einrichtung einer rechtlichen Betreuung,
  • Erstellung eines Behinderten- bzw. Bedürftigentestaments zur  vermögensrechtlichen und betreuerischen Absicherung eines schwerbeschädigten Kindes (Anordnung der Vor- und Nacherbfolge in Verbindung mit der Anordnung einer Dauer-Testamentsvollstreckung),
  • Betreiben des gerichtlichen Aufgebotsverfahrens bei Verlust eines Sparbuches aus dem Nachlass.

 

  • Testamentsvollstreckung, §§ 2197 BGB ff.
  • Nachlassverwaltung / Nachlasspflegschaft, §§ 2062 / 1960 BGB ff.

 

  • Akteneinsicht der Angehörigen in die Nachlassakten der Nachlassgerichte (bundesweit),

 

  • Erbschafts- und schenkungssteuerrechtliche Optimierung und Gestaltung von Testamenten und Übertragungsverträgen (Grundstücksübertragung inkl. Wohnrecht / Nießbrauch; Nießbrauchverträge an Aktien-Depots gemäß § 10 Abs. 5 Nr. 2 ErbStG i.V.m. § 14 BewG, Güterstands-Schaukel gemäß § 5 Abs. 2 ErbStG)

 

  • Erstellung der Erbschaftsteuererklärung für den Erben bzw. für Ihre Erbengemeinschaft (Das Honorar ist dabei als Erbfallverbindlichkeit voll abzugsfähig und mindert den steuerpflichtigen Erwerb i.S.d. § 1 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG)

 

Leider ist gerade auf dem Gebiet des Erbrechts immer wieder Streit zwischen den Mitgliedern der Erbengemeinschaft nur allzu oft vorprogrammiert. Die Ursachen hierfür sind vielfältig und regelmäßig bereits vor dem Ableben des Erblassers entstanden. Hier rechtzeitig entsprechende Vorsorge zu betreiben oder bei Eintritt des Erbfalls möglichst schnell die eigenen Ansprüche zu sichern kann daher entscheidend sein.

 

 

 

 

 

 

Unsere Dienstleistungen im Immobilien- und Grundstücksrecht in Wernigerode:

 

 

  • Verhandlungsführung zur Auseinandersetzung Ihrer bestehenden Miteigentümergemeinschaft / Erbengemeinschaft zu den für Sie bestmöglichen finanziellen Bedingungen

 

  • Unterstützung bei notarieller Grundstücksübertragung (Schenkung oder Verkauf)*,
  • Anordnung eines lebenslangen unentgeltlichen Wohnrechts oder Nießbrauchrechts*,
  • Eintragung einer Auflassungsvormerkung in das Grundbuch,*

 

  • Beantragung eines aktuellen Grundbuchauszuges (deutschlandweit),
  • Antrag auf Grundbuchberichtigung für Ihre Immobilie (deutschlandweit),

 

  • Ausübung und Umsetzung eines Vorkaufsrechts,

 

  • Genehmigung einer landwirtschaftlichen Grundstücksübertragung nach § 9 GrdstVG

 

  • Antrag auf Teilungsversteigerung,
  • Zwangsversteigerung in das Grundstücksvermögen

 

  • Vermittlung Ihres Verkaufsgesuchs an örtliche Immobilienmakler (z.B. bei Erbengemeinschaft)

 

 

* Bitte beachten Sie, dass die Übertragung des Eigentums an einem Grundstücks sowie die Eintragung eines Rechts hieran (wie z.B. eines Wohnrechts / eines Nießbrauchs / einer Auflassungsvormerkung) grundsätzlich der notariellen Beurkundung bedürfen. Wir arbeiten hier eng mit den örtlichen Notariaten zusammen, um schnell und unkompliziert Ihr Recht durchzusetzen.

 

 

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Rechtsanwalt Manuel Guckenburg ist

 

Fachanwalt für Erbrecht

 

und

 

Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Erbrecht im Deutschen Anwaltverein.

 

Muster - Antrag auf Erteilung eines Erbscheins
Nutzen Sie unser Muster zur Beantragung eines Erbscheins beim Nachlassgericht.
Antrag_Erbschein.pdf
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